Si quis ancillas cum suis natis legaverit, etiamsi ancillae mortuae fuerint, partus legato cedunt.
von leander.8867 am 17.09.2015
Wenn jemand Sklavinnen mit ihren Nachkommen vermacht habne wird, selbst wenn die Sklavinnen verstorben sein werden, fallen die Nachkommen dem Vermächtnis anheim.
von zeynep.q am 28.03.2022
Wenn jemand Sklavinnen mit ihren Kindern in seinem Testament vermacht, fallen die Kinder auch dann unter das Vermächtnis, wenn die Mütter verstorben sind.