Ut tamen, quod per servos quidem vobis adquiritur, totum vestrum fiat, quod autem per liberos quos in potestate habetis ex obligatione fuerit adquisitum, hoc dividatur secundum imaginem rerum proprietatis et ususfructus, quam nostra discrevit constitutio:
von heinrich.924 am 13.12.2014
Damit jedoch das, was durch Sklaven für Sie erworben wird, vollständig Ihr wird, was aber durch freie Personen, die Sie in Ihrer Gewalt haben, aus einer Verpflichtung erworben wurde, dies soll entsprechend dem Modell der Eigentumsrechte und des Nutzungsrechts geteilt werden, wie es unsere Verfassung bestimmt hat:
von muhammet.831 am 22.09.2017
Jedoch wird alles, was durch Sklaven für Sie erworben wird, vollständig Ihr Eigentum, während alles, was durch freie Personen in Ihrer Verfügungsgewalt aufgrund einer Verpflichtung erworben wird, gemäß den Regeln unserer Verfassung über Eigentumsrechte und Nutzungsrechte geteilt wird: