Non solum autem proprietas per eos quos in potestate habetis adquiritur vobis, sed etiam possessio:
von christin.905 am 25.12.2017
Nicht nur wird Ihnen Eigentum durch diejenigen erworben, die Sie in Ihrer Gewalt haben, sondern auch Besitz:
von tabea9963 am 17.11.2023
Sie erwerben nicht nur Eigentumsrechte, sondern auch Besitz durch Personen, die in Ihrer Verfügungsgewalt stehen: