Eitis generibus obligationum quae ex contractu vel quasi ex contractu nascuntur, admonendi sumus, adquiri vobis non solum per vosmet ipsos, sed etiam per eas quoque personas quae in vestra potestate sunt, veluti per servos vestros et filios:
von amina827 am 18.10.2021
Was jene Arten von Verpflichtungen betrifft, die aus Vertrag oder quasivertraglicher Vereinbarung entstehen, müssen wir daran erinnert werden, dass sie für Sie nicht nur durch Sie selbst, sondern auch durch Personen erworben werden, die in Ihrer Gewalt stehen, wie durch Ihre Sklaven und Söhne.
von marcus.9967 am 24.02.2020
Hinsichtlich der Verpflichtungen, die aus Verträgen oder vertragsähnlichen Situationen entstehen, sollten Sie wissen, dass diese nicht nur durch Ihre eigenen Handlungen, sondern auch durch Personen unter Ihrer Autorität, wie Ihre Unterhaltsberechtigten und Kinder, erworben werden können.