Sed non omnibus legatariis praebuit, sed tantummodo in his legatis et fideicommissis quae sacrosanctis ecclesiis, ceterisque venerabilibus locis quae religionis vel pietatis intuitu honorificantur, derelicta sunt, quae si indebita solvantur non repetuntur.
von meryem.c am 21.04.2023
Er gewährte jedoch nicht allen Erblassern, sondern nur bei jenen Vermächtnissen und Treuhandschaften, die heiligen Kirchen und anderen ehrwürdigen Orten, die aufgrund von religiöser Verehrung oder Frömmigkeit geehrt werden, hinterlassen wurden, welche, wenn sie unberechtigt gezahlt werden, nicht zurückgefordert werden.
von aalyiah.875 am 23.11.2022
Dieses Privileg wurde jedoch nicht allen Erben gewährt, sondern galt ausschließlich für Vermächtnisse und Treuhandschaften, die heiligen Kirchen und anderen ehrwürdigen Orten mit religiösen oder wohltätigen Zwecken hinterlassen wurden. Werden solche Zahlungen versehentlich geleistet, können sie nicht zurückgefordert werden.