Item mixta est actio contra eos qui relicta sacrosanctis ecclesiis vel aliis venerabilibus locis legati vel fideicommissi nomine dare distulerint usque adeo ut etiam in iudicium vocarentur:
von lias877 am 08.12.2018
Ebenso gibt es eine gemischte Klage gegen diejenigen, die die das Hinterlassene an heiligen Kirchen oder anderen ehrwürdigen Orten, das im Namen eines Vermächtnisses oder Treuhandvermögens gegeben werden sollte, so lange verzögert haben, dass sie sogar vor Gericht geladen wurden:
von mila.m am 17.09.2020
Ebenso kann eine gemischte Rechtsklage gegen Personen eingeleitet werden, die die für heilige Kirchen oder andere geweihte Orte bestimmten Vermächtnisse oder Treuhandvermögen so lange verzögert haben, bis sie vor Gericht vorgeladen werden mussten: