Non idcirco minus is, cui a nostro rescripto cognitio delata est, iudicare potest, quod ex gestis quaedam in precibus omissa proponis.
von dominick.946 am 10.11.2024
Die Person, der wir die Untersuchung durch unser offizielles Schreiben zugewiesen haben, kann dennoch ein Urteil fällen, auch wenn Sie darauf hinweisen, dass einige Details aus den Verhandlungen in der Eingabe ausgelassen wurden.
von mathis.h am 25.01.2023
Nicht deshalb weniger kann derjenige, dem von unserem Reskript die Untersuchung übertragen wurde, richten, weil du vorträgst, dass bestimmte Dinge aus den Verhandlungen in der Eingabe ausgelassen wurden.