Quod si fecerit, desiderio suo carebit et ignominiae poena notabitur.
von artur.t am 31.05.2023
Wenn er dies tut, wird er sein Begehren verlieren und einer schändlichen Strafe ausgesetzt sein.
von greta.829 am 06.04.2020
Sollte er dies getan haben, wird er seines Wunsches beraubt und mit der Strafe der Schande gebrandmarkt werden.