Qui licitam provocationem omiserit, perpetuo silere debebit nec a nobis impudens petere per supplicationem auxilium.
von zoe.942 am 25.08.2020
Wer keine zulässige Berufung einlegt, wird auf ewig zum Schweigen verpflichtet und soll uns nicht unverschämt durch Eingaben um Hilfe ersuchen.
von amir821 am 26.09.2018
Wer eine rechtmäßige Provokation unterlassen hat, der wird verpflichtet sein, auf ewig zu schweigen und soll nicht dreist von uns durch Bittschrift Hilfe ersuchen.