Quodsi partim ex sua materia, partim ex aliena speciem aliquam fecerit quisque, velut ex suo vino et alieno melle mulsum aut ex suis et alienis medicamentis emplastrum aut collyrium aut ex sua et aliena lana vestimentum fecerit, dubitandum non est, hoc casu eum esse dominum qui fecerit:
von johann.m am 29.12.2021
Wenn jedoch jemand ein Produkt teils aus eigenem, teils aus fremdem Material hergestellt hat, wie etwa aus eigenem Wein und fremdem Honig Honigwein, oder aus eigenen und fremden Medikamenten eine Salbe oder ein Augenmittel, oder aus eigener und fremder Wolle ein Kleidungsstück, so kann nicht bezweifelt werden, dass in diesem Fall derjenige, der es hergestellt hat, der Eigentümer ist.
von karina868 am 27.12.2023
Wenn jemand ein neues Produkt unter Verwendung teils eigener und teils fremder Materialien herstellt - beispielsweise Met aus eigenem Wein und fremdem Honig, oder ein medizinisches Pflaster oder Augensalbe aus einer Mischung eigener und fremder Medikamente, oder ein Kleidungsstück aus eigener und fremder Wolle - besteht kein Zweifel, dass in solchen Fällen die Person, die es hergestellt hat, zum Eigentümer wird.