Praescriptione mendaciorum opposita, sive in iuris narratione mendacium reperiatur sive in facti sive in tacendi fraude, pro tenore veritatis, non deprecantis adfirmatione, datum iudicem cognoscere debere et secundum hoc de causa convenit ferre sententiam.
von marco.901 am 18.04.2018
Wenn in einem Gerichtsverfahren falsche Aussagen vorgebracht werden, sei es in Rechtsausführungen, Tatsachenbehauptungen oder gezielten Verschweigungen, sollte der ernannte Richter den Fall auf Grundlage der tatsächlichen Wahrheit und nicht aufgrund der Behauptungen des Klägers prüfen und entsprechend ein Urteil fällen.
von olivia8943 am 18.10.2013
Bei Vorlegung einer Falschheitsbehauptung, sei es dass eine Lüge in der Darlegung des Rechts oder in den Tatsachen oder in der Verschweigung gefunden wird, hat der bestellte Richter gemäß dem Tenor der Wahrheit, nicht nach der Beteuerung des Plädierenden, zu untersuchen und dementsprechend ist es angemessen, über den Fall Urteil zu sprechen.