Cum autem vos etiam accusationem pertulisse et quosdam ex reis punitos proponatis, licet is qui mandasse caedem dicitur provocaverit, vereri non debetis, ne quam hereditatis paternae a fisco meo quaestionem patiamini.
von rose835 am 28.02.2018
Da Sie vorgebracht haben, dass Sie Anklage erhoben und einige der Angeklagten bestraft wurden, sollten Sie sich ungeachtet der Berufung des mutmaßlichen Mordanstifters keine Sorgen machen, dass mein Finanzamt Ihren väterlichen Nachlass untersuchen wird.
von aron.838 am 20.11.2023
Da ihr zudem vortragt, dass ihr eine Anklage erhoben und einige der Angeklagten bestraft habt, obwohl derjenige, der angeblich den Mord angeordnet hat, Berufung eingelegt hat, solltet ihr nicht befürchten, dass ihr eine Untersuchung des väterlichen Erbes durch meinen Fiskus erleiden werdet.