Si inter patrem tuum eosque, quos debitores esse dicebas, non de dubia lite transactio facta est, sed parte tantummodo recuperata universum se recepisse cavit nec de superfluo eos qui verbis obligati erant per acceptilationem liberavit nec donationis causa id factum est, exuberantis debiti integra ei repetitio competit.
von tea.904 am 07.04.2018
Wenn Ihr Vater mit den angeblichen Schuldnern keine Einigung über den strittigen Anspruch getroffen hat, sondern lediglich Teilzahlung erhielt und den Erhalt des Gesamtbetrags quittierte, und wenn er die Schuldner weder förmlich von der Zahlung des verbleibenden Restbetrags befreite noch dies als Schenkung beabsichtigte, behält er das volle Recht, die offene Forderung einzutreiben.
von jacob.824 am 10.03.2017
Wenn zwischen deinem Vater und denjenigen, die du als Schuldner bezeichnet hast, keine zweifelhafte Streitigkeit beigelegt wurde, sondern er sich nur mit einem Teil wiedererlangt zu haben bescheinigt hat und weder diejenigen, die durch Worte verpflichtet waren, durch formelle Freistellung hinsichtlich des Überschusses befreit hat, noch dies zur Schenkung geschah, steht ihm die vollständige Rückforderung der überschießenden Schuld zu.