Nulla tibi adversus creditorem alienum actio superest eo, quod debitam ei quantitatem offerens ius obligationis in te transferri desideras, cum ab eo te nomen comparasse non suggeras, licet solutione ab alio facta nomine debitoris evanescere soleat obligatio.
von leona934 am 16.11.2020
Du hast kein Rechtsanspruch, einen fremden Gläubiger zu verklagen, nur weil du die Schuld übernehmen möchtest, indem du den geschuldeten Betrag anbietest, da du die Schuld nicht tatsächlich von ihm erworben hast, auch wenn eine Schuld üblicherweise erlischt, wenn jemand anderes sie im Namen des Schuldners begleicht.
von bennet907 am 10.11.2017
Gegen den Gläubiger eines Anderen steht dir keine Handlung mehr zu, da du, indem du ihm den geschuldeten Betrag anbietest, wünschst, dass das Recht der Verpflichtung auf dich übertragen wird, wobei du nicht geltend machst, die Schuld von ihm erworben zu haben, obwohl eine Verpflichtung üblicherweise durch Zahlung eines Anderen im Namen des Schuldners erlischt.