Si obligatum ex causa mandati non per stipulationem facta novatione, post acceptilatione liberasti, sed tantum receptam ex eadem causa debitam quantitatem falso scripsisti, figmento veritatis extingui non potuit obligatio.
von yan9985 am 23.01.2018
Wenn jemand aus einem Auftragsgrund verpflichtet, nicht durch Stipulation eine Novation vorgenommen, nach Acceptilation freigestellt wurde, aber nur die aus demselben Grund geschuldete Menge fälschlicherweise aufgeschrieben hat, konnte die Verpflichtung durch eine Fiktion der Wahrheit nicht erlöschen.
von aurora.b am 04.10.2021
Wenn man jemanden von einer Verpflichtung aus einem Auftrag entbindet, nicht durch Erneuerung mittels eines förmlichen Vertrags, sondern indem man lediglich fälschlicherweise schreibt, man habe den geschuldeten Betrag erhalten, kann die Verpflichtung durch diesen Wahrheitsschein nicht aufgehoben werden.