Quod si hoc vel mandante vel ratum habente eo fecerit, non minus liberationem consequitur, quam si eidem creditori solvisset.
von louise.871 am 27.06.2022
Wenn er dies entweder auf Anweisung dieser Person oder mit deren Zustimmung tut, wird er von der Verpflichtung in gleicher Weise befreit, als hätte er dem Gläubiger direkt gezahlt.
von christopher.b am 03.10.2020
Wenn er dies jedoch entweder selbst angeordnet oder nachträglich genehmigt hat, erlangt er eine Befreiung nicht geringer, als hätte er dem gleichen Gläubiger direkt gezahlt.