Eius quantitatis, cuius petitionem ratio compensationis excludit, usuram non posse reposci manifestum est.
von pia.959 am 26.10.2015
Es ist offensichtlich, dass Zinsen auf einen Betrag, der durch eine Aufrechnungseinrede ausgeschlossen ist, nicht zurückgefordert werden können.
von mourice.u am 11.03.2017
Von jener Geldsumme, deren Forderung durch Aufrechnung ausgeschlossen wird, ist es offensichtlich, dass Zinsen nicht zurückgefordert werden können.