Etiam si fideicommissum tibi ex eius bonis deberi constat, cui debuisse te minorem quantitatem dicis, aequitas compensationis usurarum excludit computationem, petitio autem eius, quod amplius tibi deberi probaveris, sola relinquitur.
von robin832 am 27.07.2024
Auch wenn feststeht, dass Ihnen ein Erbe aus dem Nachlass einer Person zusteht, gegenüber der Sie eine geringere Schuld hatten, verhindert die billige Berechnung der Zinsen eine Verrechnung, und Sie können nur den Mehrbetrag geltend machen, den Sie nachweisen können.
von melina.8844 am 08.01.2023
Selbst wenn feststeht, dass Ihnen ein Fideikommiss aus dem Vermögen desjenigen geschuldet wird, dem Sie eine geringere Summe geschuldet haben sollen, schließt die Billigkeit der Zinsverrechnung die Berechnung aus, und es verbleibt allein der Anspruch auf das, was Sie als darüber hinaus geschuldet nachweisen werden.