Legem, quam rebus tuis donando dixisti, sive stipulatione tibi prospexisti, ex stipulatu, sive non, incerto iudicio ( id est praescriptis verbis) apud praesidem provinciae debes agere, ut hanc impleri provideat.
von lias.i am 03.11.2017
Sie müssen vor dem Provinzgouverneur Klage erheben, um sicherzustellen, dass er die von Ihnen bei der Schenkung festgelegten Bedingungen durchsetzt, unabhängig davon, ob Sie sich durch eine formelle Vereinbarung abgesichert haben oder nicht, und zwar mittels einer auf vorgeschriebenen Bestimmungen beruhenden Rechtshandlung.
von klara.z am 31.10.2013
Das Gesetz, das du bei der Schenkung deines Vermögens festgelegt hast, sei es, dass du für dich durch Vereinbarung vorgesorgt hast, aus der Vereinbarung, oder wenn nicht, durch unbestimmtes Urteil (das heißt, durch vorgeschriebene Worte), musst du vor dem Provinzgouverneur vorgehen, damit dieser dessen Erfüllung sicherstellt.