Si praeses provinciae non donandi voluntate filiorum tuorum nomine praedia in censum detulisse te manifestis probationibus cognoverit, quod fides veri suggesserit, statuet.
von aria.958 am 25.10.2017
Wenn der Provinzgouverneur durch eindeutige Beweise feststellt, dass Sie die Grundstücke unter den Namen Ihrer Söhne registriert haben, ohne sie ihnen tatsächlich überlassen zu wollen, wird er eine Entscheidung auf Grundlage der Fakten des Falls treffen.
von felizitas8974 am 06.11.2020
Wenn der Provinzgouverneur durch eindeutige Beweise erkannt hat, dass Sie die Ländereien im Zensus im Namen Ihrer Söhne nicht mit der Absicht der Schenkung registriert haben, wird er verfügen, was die Treue der Wahrheit nahegelegt hat.