Si filii tui emancipati matris hereditatem sibi adquisierunt, proba apud praesidem provinciae non donandi animo te nomine uxoris tuae praedia comparasse, sed nominis dumtaxat eius titulo usum per possessionem rerum a venditoribus tibi traditarum dominum esse effectum, ut comprehensa filiorum tuorum iniuria proprietatis ius incolume perseveret.
von anastasia.928 am 20.06.2024
Wenn Ihre emanzipierte Söhne die Erbschaft ihrer Mutter für sich beansprucht haben, beweisen Sie dem Provinzgouverneur, dass Sie die Grundstücke im Namen Ihrer Frau nicht mit der Absicht zu verschenken gekauft haben. Zeigen Sie, dass Sie ihren Namen nur als Formalität verwendet haben und durch die Eigentumsübertragung der Verkäufer der tatsächliche Eigentümer geworden sind. Auf diese Weise bleiben Ihre Eigentumsrechte gesichert, nachdem das Unrecht Ihrer Söhne adressiert wurde.
von aliya.n am 06.06.2020
Wenn Ihre emanzipierte Söhne das Erbe ihrer Mutter für sich erworben haben, beweisen Sie vor dem Provinzstatthalter, dass Sie die Grundstücke nicht mit der Absicht der Schenkung im Namen Ihrer Frau erworben haben, sondern lediglich deren Namenstitel verwendet haben, und durch den Besitz der Ihnen von den Verkäufern übergebenen Sachen zum Eigentümer geworden sind, sodass, nachdem das Unrecht Ihrer Söhne erkannt wurde, das Eigentumsrecht unversehrt bleibt.