Sed si in censum velut sua mancipia deferenti privigno tuo consensisti, donationem in eum contulisse videris.
von liam951 am 04.08.2019
Wenn du deinem Stiefsohn zugestimmt hast, dass er seine Sklaven im Zensus als seine eigenen einträgt, gilt dies als eine Schenkung an ihn.
von aleksandar.833 am 03.04.2022
Wenn du der Registrierung deines Stiefsohnes wie seiner eigenen Sklaven zugestimmt hast, erscheint es, als hättest du ihm eine Schenkung gewährt.