Si vero nulla stipulatio intercessit, praescriptis verbis actione, ut vel fides placiti servetur tibi vel, quod alterius accipiendi fundi gratia dedisti, causa non secuta restituatur.
von luna.w am 19.02.2019
Wenn wahrhaftig keine Stipulation erfolgt ist, durch eine Klage mit vorgeschriebenen Worten, sodass entweder der Glaube der Vereinbarung für dich gewahrt bleibt oder das, was du zur Erlangung eines fremden Grundstücks gegeben hast, bei Ausbleiben der Gegenleistung zurückerstattet wird.
von paula.c am 14.08.2017
Wenn kein formeller Vertrag geschlossen wurde, können Sie rechtliche Schritte entweder zur Durchsetzung der Vereinbarung oder zur Rückerstattung der für den Landkauf gezahlten Beträge einleiten, da der erwartete Austausch nicht stattgefunden hat.