Secundum fidem autem placiti, si stipulatio subsecuta est, successores eius, cum quo contractum habuisti, convenire non prohiberis:
von romy.b am 02.03.2019
Gemäß der Vereinbarungstreue, wenn eine Stipulation erfolgt ist, sind Sie nicht untersagt, die Rechtsnachfolger desjenigen zu belangen, mit dem Sie den Vertrag geschlossen haben:
von isabella.j am 23.05.2020
Gemäß den Bedingungen der Vereinbarung haben Sie, wenn ein formeller Vertrag geschlossen wurde, das Recht, rechtliche Schritte gegen die Erben der Person einzuleiten, mit der Sie den Vertrag geschlossen haben.