Quapropter si titulo liberalitatis res tuas in sponsam conferendo certam dixisti legem, nec huic illa, cum posset, paruit, successores ipsius de repetendis quae dederas, si hoc tibi placuerit, convenire non prohiberis.
von elijah.e am 28.08.2023
Wenn Sie Ihrer Verlobten eine Sache mit bestimmten Bedingungen als Geschenk übertragen haben und sie diese Bedingungen, obwohl sie dazu in der Lage war, nicht erfüllt hat, haben Sie das Recht, ihre Erben zu verklagen, um das Geschenkte zurückzufordern, sofern Sie dies wünschen.
von noel.9971 am 24.07.2018
Daher gilt: Wenn Sie Ihr Eigentum unter dem Titel der Freigebigkeit an Ihre Verlobte übertragen und dabei eine bestimmte Bedingung festgelegt haben, und sie diese Bedingung nicht erfüllt hat, obwohl obwohl sie dazu in der Lage gewesen wäre, ist es Ihnen nicht verwehrt, deren Rechtsnachfolger auf Rückerstattung des Gegebenen zu verklagen, wenn Ihnen dies beliebt.