Dictam legem donationi, si non impossibilem contineat causam, ab eo qui hanc suscepit non impletam condictioni facere locum iuris dictat disciplina.
von nathan.i am 13.10.2014
Das Rechtssystem bestimmt, dass wenn jemand, der eine Schenkung erhalten hat, eine damit verbundene Bedingung nicht erfüllt, dies einen Grund für einen Rückforderungsanspruch der Schenkung darstellt.
von mads.841 am 09.04.2019
Die Rechtswissenschaft bestimmt, dass eine festgelegte Bedingung einer Schenkung, sofern sie keine unmögliche Ursache enthält, wenn sie vom Empfänger nicht erfüllt wird, einen Anspruch begründet.