Deinde hanc inducere partitionem, cuius in singulas partes multae convenient argumentationes: primum, nulla in lege ullam causam contra scriptum accipi convenire; deinde, si in ceteris legibus conveniat, hanc esse eiusmodi legem, ut in ea non oporteat; postremo, si in hac quoque lege oporteat, hanc quidem causam accipi minime oportere.
von joel.x am 06.02.2014
Sodann diese Gliederung einzuführen, in deren einzelne Teile sich viele Argumente einfügen werden: Erstens, dass es in keinem Gesetz angemessen ist, irgendeinen Fall gegen den geschriebenen Text anzunehmen; dann, wenn es in anderen Gesetzen angemessen sein könnte, dieses Gesetz sei derart beschaffen, dass es darin nicht angebracht ist; schließlich, wenn es auch in diesem Gesetz angebracht sein könnte, dieser Fall sollte am wenigsten angenommen werden.
von margarete.b am 08.11.2023
Sodann sollten wir diese Argumentationslinie präsentieren, die in allen ihren Teilen durch zahlreiche Argumente gestützt werden kann: Erstens, dass kein Gesetz jemals einen Fall zulassen sollte, der seinem Wortlaut zuwiderläuft; zweitens, dass selbst wenn andere Gesetze dies erlauben würden, dieses spezifische Gesetz derart beschaffen ist, dass es dies nicht sollte; und schließlich, dass selbst wenn dieses Gesetz es grundsätzlich erlauben würde, dieser konkrete Fall auf keinen Fall akzeptiert werden sollte.