Atque his et huiusmodi rationibus et accipi causam et in hac lege accipi et eam causam, quam ipse afferat, oportere accipi demonstrabit.
von moritz.879 am 28.09.2019
Und durch diese und ähnliche Gründe wird er sowohl darlegen, dass der Fall angenommen werden muss, als auch dass er in diesem Gesetz angenommen werden muss und dass der Fall, den er selbst vorbringen mag, angenommen werden sollte.
von janosch.s am 15.09.2017
Er wird durch diese und ähnliche Argumente darlegen, dass die Sache nicht nur im Allgemeinen und nach diesem Gesetz angenommen werden sollte, sondern auch dass sein eigenes besonderes Argument angenommen werden sollte.