Cum precibus tuis expresseris placitum inter te et alium permutationis intercessisse eumque fundum a te datum vendidisse, contra emptorem quidem te nullam habere actionem perspicis, cum ab eo susceperit dominium, cui te tradidisse titulo permutationis non negasti.
von yasmin.979 am 10.05.2018
Da Sie in Ihrer Eingabe dargelegt haben, dass Sie einen Austauschvertrag mit einer anderen Person abgeschlossen haben und diese dann das von Ihnen übertragene Land verkauft hat, erkennen Sie, dass Sie gegen den Käufer keinen rechtlichen Anspruch haben, da dieser das Eigentum von der Person erworben hat, der Sie die Immobilie nach Ihrer eigenen Aussage im Zuge eines Austauschs übertragen haben.
von anton.8818 am 26.12.2017
Da Sie in Ihrem Ersuchen zum Ausdruck gebracht haben, dass zwischen Ihnen und einem anderen eine Tauschvereinbarung zustande gekommen ist und dieser den von Ihnen übergebenen Grundbesitz verkauft hat, erkennen Sie, dass Sie gegen den Käufer keinen Rechtsanspruch haben, da dieser das Eigentumsrecht von jemandem erworben hat, dem Sie die Übergabe kraft Tauschvertrags nicht abgesprochen haben.