Expulsos vos de fundo per violentiam a nerone, quem habere ius in eo negatis, profitentes nullam vobis adversus eum, ex cuius venditione fundum possidetis, actionem competere probatis.
von lenny.h am 05.05.2014
Indem Sie zugeben, dass Sie keinen rechtlichen Anspruch gegen die Person haben, die Ihnen die Liegenschaft verkauft hat, beweisen Sie tatsächlich, dass Nero zu Recht Sie mit Gewalt aus dem Besitz vertrieben hat, auch wenn Sie sein Recht dazu bestreiten.
von rebekka911 am 21.08.2018
Sie, die Sie mit Gewalt von Nero vom Grundstück vertrieben wurden, dessen Recht daran Sie bestreiten, indem Sie erklären, dass Ihnen gegen denjenigen, aus dessen Verkauf Sie das Grundstück besitzen, keine Klage zur Verfügung steht, beweisen [Ihren Fall].