Post perfectam venditionem fetus quidem pecorum emptori, venditori vero sumptus, si quos bona fide fecerit, restitui debere notissimum est.
von felix.a am 03.01.2016
Es ist allgemein bekannt, dass nach Abschluss eines Verkaufs der Nachwuchs des Viehs dem Käufer gehört und dem Verkäufer alle Aufwendungen, die er in gutem Glauben getätigt hat, erstattet werden müssen.
von hans963 am 19.02.2019
Nach vollzogenem Verkauf steht zwar der Nachwuchs des Viehs dem Käufer zu, dem Verkäufer sind jedoch die Aufwendungen, die er in gutem Glauben gemacht hat, zu erstatten, wie allgemein bekannt ist.