Certum est mala fide possessores omnes fructus solere cum ipsa re praestare, bona fide vero extantes, post litis autem contestationem universos.
von cristin.973 am 08.08.2019
Es ist festgestellt, dass Besitzer, die bösgläubig handeln, alle Früchte zusammen mit der Sache selbst herausgeben müssen, während diejenigen, die gutgläubig handeln, nur die vorhandenen Früchte herausgeben müssen, jedoch nach Klageerhebung alle Früchte herausgeben müssen.
von tessa.859 am 22.09.2013
Es ist gewiss, dass Besitzer in böser Treue gewöhnlich alle Früchte zusammen mit der Sache selbst herausgeben müssen, diejenigen in guter Treue jedoch nur die vorhandenen, nach der Streiteinrede aber alle.