A possidentibus vindicata mancipia, quorum dominium ad vos pertinere intenditis, si, posteaquam impleveritis intentionem, haec non restituantur, iurisiurandi sollemnitate secuta condemnatio procedere debet.
von andre854 am 23.07.2013
Wenn die Sklaven, die Sie von ihren derzeitigen Besitzern zurückfordern - deren Eigentumsrecht Sie beanspruchen - nach Erbringung Ihres Beweises nicht zurückgegeben werden, sollte nach dem formellen Eid-Verfahren eine Verurteilung ergehen.
von leon.848 am 21.07.2024
Die Sklaven, die von denjenigen zurückgefordert werden, deren Eigentum nach Ihrer Ansicht Ihnen zusteht, sollen, falls nach Erfüllung Ihrer Forderung diese nicht zurückgegeben werden, nach Beachtung der Eidesförmlichkeit zur Verurteilung schreiten.