Cum itaque donare nulla ratione res eorum quorum administrant negotia potestatem habent, vindicare dominium a possidentibus non prohiberis.
von hamza.9993 am 11.07.2015
Da Verwalter nicht das Recht haben, fremdes Eigentum zu verschenken, steht es Ihnen frei, Ihre Besitztümer von denjenigen zurückzufordern, die sie derzeit besitzen.
von rosa.j am 01.05.2023
Da diejenigen, die die Angelegenheiten anderer verwalten, keinesfalls die Befugnis haben, deren Eigentum zu verschenken, wird dir nicht untersagt, den Eigentumsanspruch von den Besitzenden geltend zu machen.