Si ab hostibus eum patre ac matre captus, post his ibi defunctis legis corneliae beneficio reversus successiones eorum quaesisti, exemplo utilis actionis, quae in integrum restitutis datur, cum exceptionis annuae quae huic obici solet obiectu res vindicare non prohiberis.
von lilia8876 am 10.05.2014
Wenn du von Feinden zusammen mit Vater und Mutter gefangen genommen wurdest und nach deren Tod dort durch Nutzen des Lex Cornelia zurückgekehrt bist, ihre Erbschaften gesucht hast, kannst du aufgrund des Beispiels der analogen Rechtshandlung, die denjenigen gewährt wird, die in ihre vollständigen Rechte wiedereingesetzt wurden, und unter Berücksichtigung des Einwands der jährlichen Ausnahme, die üblicherweise dagegen erhoben wird, die Eigentumsansprüche nicht gehindert werden geltend zu machen.