Nam fictio legis corneliae, quae legitimos apud hostes defuncto constituit heredes, ad eam quae illic suscepta est non pertinet, cum eo tempore quo captus est diem suum pater obisse existimetur.
von julie905 am 08.01.2015
Die Rechtsfiction der Lex Cornelia, welche rechtmäßige Erben für denjenigen feststellt, der unter Feinden verstorben ist, bezieht sich nicht auf jenen, der dort gezeugt wurde, da zu dem Zeitpunkt, als er gefangen genommen wurde, der Vater als verstorben gilt.
von peter.828 am 29.07.2019
Der Grundsatz des Cornelischen Gesetzes, der für jemanden, der in Gefangenschaft bei Feinden verstorben ist, gesetzliche Erben festlegt, findet keine Anwendung auf ein während dieser Gefangenschaft gezeugtes Kind, da der Vater zum Zeitpunkt seiner Gefangennahme als verstorben gilt.