Res publica minorum iure uti solet ideoque auxilium restitutionis implorare potest.
von christin.956 am 23.06.2017
Der Staat hat die gleichen Rechte wie Minderjährige und kann daher Hilfe durch Wiedergutmachung beantragen.
von julien915 am 15.12.2013
Die Republik ist gewohnt, das Recht der Minderjährigen zu nutzen und kann daher die Hilfe der Restitution erbitten.