Non servum, quem res tuas detinere adseveras, sed eius dominum de rebus repetendis conveniendum esse perspicis.
von kaan.956 am 14.03.2017
Nicht den Sklaven, den du behauptest dein Eigentum zurückzuhalten, sondern seinen Herrn musst du erkennen, gegen den wegen der zurückzufordernden Sachen vorzugehen ist.
von jamy.t am 11.08.2013
Man sollte nicht den Sklaven verklagen, den man des Vorenthaltens seiner Sachen beschuldigt, sondern vielmehr dessen Besitzer zur Herausgabe der Gegenstände auffordern.