Si mancipium tuum per vim vel furtum ablatum alii ex nulla iusta causa distraxerunt, vindicanti tibi dominium solvendi pretii nulla necessitas inrogatur.
von nour.v am 11.05.2017
Wenn andere deinen Sklaven, der gewaltsam oder durch Diebstahl weggenommen wurde, ohne jegliche rechtliche Rechtfertigung verkauft haben, bist du beim Zurückfordern deines Eigentums von keinerlei Zahlungsverpflichtung betroffen.
von frieda.u am 06.12.2022
Wenn dein Sklave durch Gewalt oder Diebstahl weggenommen und von anderen ohne rechtmäßigen Grund verkauft wurde, wird dir bei der Geltendmachung des Eigentumsrechts keine Verpflichtung auferlegt, den Kaufpreis zu zahlen.