Si mancipium tuum per vim vel furtum ablatum alii ex nulla iusta causa distraxerunt, vindicanti tibi dominium solvendi pretii nulla necessitas inrogatur.
von frieda.u am 06.12.2022
Wenn dein Sklave durch Gewalt oder Diebstahl weggenommen und von anderen ohne rechtmäßigen Grund verkauft wurde, wird dir bei der Geltendmachung des Eigentumsrechts keine Verpflichtung auferlegt, den Kaufpreis zu zahlen.