Dolum auctoris bona fide emptori non nocere certi iuris est.
von ilyas.z am 07.04.2019
Der Betrug des Veräußerers schadet dem gutgläubigen Käufer nicht, dies ist nach herrschendem Recht festgelegt.
von alya.b am 08.05.2023
Es ist ein rechtlich anerkannter Grundsatz, dass der Betrug eines Verkäufers einen Käufer, der in gutem Glauben handelt, nicht schädigt.