Violenter autem possessione amissa, priusquam in domini potestatem perveniat, usucapio emptori, etsi bona fide mercatus est, non competit.
von lenardt.x am 31.07.2024
Wird der Besitz gewaltsam entrissen, bevor er in die Gewalt des Eigentümers gelangt, steht dem Käufer die Ersitzung nicht zu, auch wenn er in gutem Glauben erworben hat.
von wolfgang.l am 20.12.2013
Wird der Besitz durch Gewalt verloren, kann der Käufer das Eigentum nicht durch Ersitzung erwerben, bevor die Sache wieder unter der Kontrolle des Eigentümers steht, auch wenn der Kauf in gutem Glauben erfolgte.