Nam his alia ratione usucapio non competit, quia scilicet mala fide possident:
von anne.y am 05.12.2018
Denn diesen gilt aus einem anderen Grund die Usucapio nicht, weil sie nämlich bösgläubig besitzen:
von keno.867 am 08.07.2021
Denn sie können Eigentum nicht durch Besitz erwerben aus einem anderen Grund: weil sie offensichtlich bösgläubig Besitz ausüben: