Si creditor non vestram personam, sed curatorum secutus cum ipsis contractum habuit et ab ipsis stipulatus est, nullam ei prorsus adversus vos actionem competere manifestum est.
von karina.k am 20.07.2016
Wenn der Gläubiger nicht Ihre Person, sondern die Kuratoren verfolgt und mit diesen selbst einen Vertrag geschlossen sowie von ihnen selbst eine Zusicherung erhalten hat, ist offensichtlich, dass ihm keinerlei Anspruch gegen Sie zusteht.
von ciara.d am 27.08.2021
Wenn der Gläubiger einen Vertrag mit Ihren Vormündern und nicht persönlich mit Ihnen abgeschlossen und deren formelle Zusage erhalten hat, ist offensichtlich, dass er keinerlei Rechtsanspruch hat, gegen Sie vorzugehen.