Alioquin si cum libero rem agente eius, cuius precibus meministi, contractum habuisti et eius personam elegisti, pervides contra dominum nullam te habuisse actionem, nisi vel in rem eius pecunia processit vel hunc contractum ratum habuit.
von hailey.962 am 21.12.2023
Andernfalls, wenn Sie einen Vertrag mit einem freien Vertragspartner abgeschlossen haben, dessen Ersuchen Sie erwähnen, und Sie sich entschieden haben, persönlich mit ihm zu verhandeln, verstehen Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch gegen seinen Herrn haben, es sei denn, das Geld wurde zum Nutzen des Herrn verwendet oder der Herr hat diesen Vertrag genehmigt.
von laila951 am 16.10.2022
Andernfalls, wenn du mit einer freien Person Geschäfte getätigt hast, deren Bitten du in Erinnerung hattest, und deren Person du gewählt hast, erkennst du, dass du gegen den Herrn keine Klage hattest, es sei denn, entweder das Geld wäre in dessen Vermögen geflossen oder er hätte diesen Vertrag bestätigt.