Dominum per servum obligari non posse ac tantum de peculio ( deducto scilicet, quod naturaliter servus domino debet) eius creditoribus dari actionem vel, si quid in rem eius versum probetur, de in rem verso edicto perpetuo declaratur.
von linda861 am 09.07.2016
Der Herr kann nicht durch einen Sklaven verpflichtet werden und es wird nur bezüglich des Peculiums (wobei natürlich abgezogen wird, was der Sklave dem Herrn schuldet) seinen Gläubigern eine Klage erteilt oder, wenn etwas nachweislich in sein Vermögen umgewandelt wurde, wird dies durch das immerwährende Edikt erklärt.
von enes.v am 08.06.2022
Das ewige Edikt erklärt, dass ein Herr nicht durch seinen Sklaven verpflichtet werden kann und dass Gläubiger nur eine Anspruchsmöglichkeit bezüglich des Peculiums des Sklaven haben (nach Abzug dessen, was der Sklave dem Herrn naturgemäß schuldet), oder bezüglich einer Vermögensinvestition, wenn nachgewiesen werden kann, dass etwas in das Eigentum des Herrn umgewandelt wurde.