Ad mutandum liberae statum commissum plagii nihil promovet, sed abductam natales, quibus nata est, post hunc etiam casum obtinere convenit.
von alisa.l am 26.07.2013
Die Entführung verändert den Rechtsstatus einer freien Frau nicht; sie behält ihre Rechte als freigeborene Person auch nach der Entführung.
von clemens905 am 23.05.2018
Zur Veränderung des Status einer freien Frau trägt das Verbrechen der Entführung nichts bei, jedoch gilt es als vereinbart, dass die Entführte den Geburtsstatus, mit dem sie geboren wurde, auch nach diesem Vorfall beibehält.