Ad recognoscendos singulos nomina comparata publico consensu, ob celandos natales ingenuis si mutentur, minime nocet, natosque, licet in ministerio servitutis, liberae condicionis non servos possessio, sed status ingenuos edi perficit.
von thomas827 am 15.10.2017
Namen, die durch öffentlichen Konsens zur Identifizierung von Einzelpersonen arrangiert werden, schaden keineswegs beim Verbergen der Geburt von Freigeborenen, falls diese verändert werden, und bewirken, dass Geborene, obwohl im Dienst der Sklaverei, durch den Besitz des freien Standes nicht als Sklaven, sondern als Freigeborene gelten.
von vivienne.849 am 24.06.2023
Das Ändern von Namen, die durch öffentliche Übereinkunft geschaffen wurden, um Einzelpersonen zu identifizieren, schadet dem Status freigeborener Menschen nicht, wenn sie verwendet werden, um deren Herkunft zu verbergen. Selbst diejenigen, die in die Sklaverei geboren wurden, können als freigeborene betrachtet werden, wenn sie den Status einer freien Person besitzen und nicht den eines Sklaven.