Cum igitur te matre libertina editam, dehinc ab hostibus captam postliminio reversam proponas et nunc tibi servitutis moveri quaestionem, consequens est adiri praesidem provinciae, qui de causa liberali cognoscet iure laturus sententiam, sciens neque huiusmodi matris condicionem neque captivitatem reversis de statu pristino quicquam posse detrahere.
von pia.823 am 12.02.2019
Da Sie angeben, dass Sie von einer Freigelassenen geboren wurden, später von Feinden gefangen genommen, aber kraft des Rückkehrrechts heimgekehrt sind und nun Ihre Freiheit in Frage gestellt wird, sollten Sie sich an den Provinzstatthalter wenden. Er wird Ihren Freiheitsfall prüfen und rechtlich entscheiden, in dem Wissen, dass weder der Status Ihrer Mutter noch Ihre Zeit in Gefangenschaft Ihren rechtlichen Status vor der Rückkehr mindern können.
von tilda.941 am 04.07.2016
Da Sie also angeben, von einer Freigelassenen als Mutter geboren zu sein, dann von Feinden gefangen, kraft des Rückkehrrechts zurückgeführt und nunmehr eine Frage der Sklaverei gegen Sie erhoben wird, ergibt sich, dass der Provinzgouverneur aufgesucht werden muss, der den Fall bezüglich der Freiheit prüfen und gemäß Gesetz Urteil fällen wird, in dem Wissen, dass weder der Herkunftsstatus einer solchen Mutter noch die Gefangenschaft dem früheren Status derjenigen, die zurückgekehrt sind, etwas entziehen können.