Non tamen iisdem modis quibus etiam per liberos et uxores, sed ita cum quid atrocius commissum fuerit et quod aperte ad contumeliam domini respicit:
von robert.c am 20.08.2018
Jedoch nicht auf dieselbe Weise wie bei Kindern und Ehefrauen, sondern nur dann, wenn etwas besonders Schwerwiegendes begangen wurde, das eine offenkundige Missachtung gegenüber dem Herrn darstellt:
von marina.x am 20.02.2016
Nicht jedoch auf dieselben Weisen, wie auch durch Kinder und Ehefrauen, sondern so, wenn etwas Grausameres begangen worden ist und was offenkundig auf die Beleidigung des Herrn abzielt: