Veluti si quis alienum servum verberaverit, et in hunc casum actio proponitur.
von emanuel.9956 am 16.03.2020
Zum Beispiel, wenn jemand den Sklaven einer anderen Person schlägt, steht in diesem Fall eine Rechtsverfolgung zur Verfügung.
von leon.j am 25.05.2018
Wie wenn jemand den Sklaven eines anderen geschlagen hätte, wird auch für diesen Fall eine Klage vorgeschlagen.